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Pensionsraub – Frauen sind doppelt benachteiligt

26. Februar 2023

Pensionsraub – Frauen sind doppelt benachteiligt

Liebe Mitglieder und Sympathisant/innen!

Schöner Erfolg unserer Bemühungen um die Abschaffung der Aliquotierung der Pensionserhöhung. Ich habe das bereits am 21.11.2020 mit Schreiben an die Bundes-, Landes- und Bezirksorganisation verlangt, es ist aber doch eine lange Zeit vergangen, bis man sich endlich dazu entschlossen hat, unseren vorgeschlagenen Weg (Klage vor dem Verfassungsgerichtshof) einzuschlagen (siehe Brief vom 21.11.2020 und Kronenzeitungsbericht von heute als Beilage). Es kam dann zu einigen telefonischen und mündlichen Gesprächen mit Christian Deutsch, Petra Wimmer, Andreas Stangl, Heinz Hillinger und noch einigen Personen mehr, die jedoch immer wieder mit Vertröstungen endeten (siehe Beispiel Brief der AK an mich vom 28.01.2022). Auch dem Entschließungsantrag der Bundes SPÖ vom 1.12.2021 (siehe anbei) folgte wiederum eine lange Pause. Aber gut Ding braucht Weile sagt man ja, und so bin ich schon ein bisschen stolz darauf, dass unserem Verlangen letztendlich stattgegeben wird und der Regierung die Ungerechtigkeit dieser Aliquotierung vor Augen geführt und schlussendlich abgeschafft wird. Das macht uns Mut, unseren Weg weiterhin gemeinsam und für die Menschen zu gehen!

Freundschaft

Peter Gantze

Kronenzeitung vom 26.02.2023:

Brisant: Ein Gutachten sieht die Staffelung bei der Inflationsabgeltung der Pensionen als verfassungswidrig an. Die SPÖ setzt der Regierung daher ein Ultimatum: Entweder, es gibt eine Lösung noch im März durch das Parlament, sonst setzt es eine Verfassungsklage.

Die nach Monaten gestaffelte Inflationsanpassung der Pensionen ist laut einem Gutachten, das der „Krone“ vorliegt, verfassungswidrig. Die sogenannte Aliquotierung sei „grob unsachlich“ und gegenüber Frauen diskriminierend, stellt der ehemalige Verfassungsrichter und Sozialrechtsexperte Rudolf Müller in der von der SPÖ in Auftrag gegebenen Expertise fest.

Worum es geht 
Seit 2022 bekommen Senioren im ersten Ruhestandsjahr die Inflationsanpassung gestaffelt. Jänner-Pensionisten bekommen 100 Prozent, Februar-Pensionisten 90, März-Pensionisten 80 und so weiter. Im November und Dezember gibt es überhaupt keine Erhöhung.

Frauen sind doppelt benachteiligt
Für Frauen kommt ab 2024 eine zusätzliche Benachteiligung dazu. Die schrittweise Anhebung des Antrittsalters sorgt dafür, dass in den kommenden zehn Jahren der Pensionsstichtag für alle Frauen in die zweite Jahreshälfte fällt (siehe Tabelle). Wenn die Aliquotierung nicht abgeschafft wird, würde jede Pensionistin von der gestaffelten Inflationsabgeltung doppelt benachteiligt werden. Über die Jahre gerechnet entstehen durch die Aliquotierung für Männer und für Frauen Pensionsverluste im fünfstelligen Bereich. Durch die aktuell extrem hohe Inflation wird der negative Effekt der Staffelung noch verstärkt.

SPÖ verlangt Ende der „Sternzeichen“-Regelung
SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner und der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser stellen der Regierung via „Krone“ ein Ultimatum: Entweder legen ÖVP und Grüne in einer Nationalratssitzung noch im März eine Gesetzesänderung zur Beseitigung der „Sternzeichen-Regelung“ vor, oder die SPÖ wird eine Verfassungsbeschwerde einbringen.

Rendi-Wagner: „Pensionisten verlieren derzeit Zehntausende Euro Pension aufgrund einer ungerechten Regelung. Wer ein Leben lang hart arbeitet und viel leistet, muss in der Pension auch Sicherheit haben.“

An die Bundes-, Landes- und Bezirksparteivorsitzende(n) der SPÖ

Die Lambacher SPÖ ersucht dringend, den unredlichen Beschlüssen der derzeitigen Regierung betreffend der Aliquotierung der Inflationsabgeltung für neu in Pension eintretende Männer und Frauen vehement entgegenzutreten und letztendlich auch den Rechtsweg an den Verfassungsgerichtshof zu beschreiten.

Es kann ja nicht sein, dass eine Inflationsabgeltung für das vergangene Jahr im darauffolgenden Jahr für jene Pensionistinnen und Pensionisten nur aliquot zur Anwendung kommt, die während des vorangegangenen Jahres (z.B. im September) in Pension gingen und im Folgejahr dann nur 25% der Inflationsabgeltung zugesprochen bekämen, wenn die schon im Vorjahr erfolgte Teuerung erst mit dem nächsten Jahr abgegolten wird. Es gibt ja auch keine Aliquotierung der Teuerungsrate für diese Pensionisten und Pensionistinnen im Folgejahr! Es ist völlig absurd, eine Inflationsabgeltung des vergangenen Jahres (der Index berücksichtigt also immer den IST – Zustand) von einer im Vorjahr angetretenen Pensionsleistung abhängig zu machen, denn die Pensionserhöhung um die Inflationsrate ist ja die Angleichung an den IST – Zustand der Inflation im Nachhinein und soll einen (leider sehr geringen und nicht zufriedenstellenden Ausgleich) für die meisten Pensionistinnen und Pensionisten an den IST-Zustand der Teuerung ergeben. Das ist unserer Meinung nach eine Ungleichbehandlung der Pensionistinnen und Pensionisten und muss von der Regierung zurückgenommen oder per Rechtsweg korrigiert werden.

Mit freundschaftlichen Grüßen

Für die Ortspartei SPÖ Lambach                                                        Lambach, am 21.11.2020

Peter Gantze, des. Ortsparteiobmann

Brief der AK vom 28.01.2022:

Sehr geehrter Herr Gantze,

wir verstehen Ihre Entrüstung über die durch die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung entstehende Ungleichbehandlung von Pensionisten/-innen je nach Pensionseintrittsmonat.

Durch die neu geltende Regelung kommt es zu einer monatsweisen Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung ab dem Jahr 2022. Damit wird die Verbesserung aus dem Jahr 2019 – eine Forderung der AK, dass die erstmalige Pensionsanpassung im Folgejahr anstatt im Zweitfolgejahr erfolgen müsse –abgeschwächt. Das heißt, nur mehr bei Pensionsantritt im Jänner wird im Folgejahr wie bisher die gesamte Inflation abgegolten, bei Antritt im Februar werden nur mehr 90 Prozent der Inflation, im März 80 Prozent usw. abgegolten. Wer im November bzw. Dezember in Pension geht, erhält eine volle Pensionsanpassung erst im Zweitfolgejahr.

Die AKOÖ hat für unterschiedliche Pensionshöhen Verluste über zehn Jahre hochgerechnet und kritisierte dies in einer Presseaussendung im Jänner 2021 (Pensionen nicht noch mehr kürzen! | Arbeiterkammer Oberösterreich).

Als AKOÖ bleiben wir dran und setzen uns politisch dafür ein.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße

Dennis Tamesberger

Dr. Dennis Tamesberger

Leiter Team Sozialpolitik

Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen

In der Zeit der Lockdowns haben gerade die Arbeitnehmer*innen in der kritischen

Infrastruktur, im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Versorgung alles gegeben und

unser Land am Laufen gehalten. In der gleichen Zeit hat die türkis-grüne Bundesregierung

Kürzungen für angehende Pensionist*innen beschlossen. Diese Arbeitnehmer*innen sind die

erste Gruppe, die türkis-grüne Abstriche in Kauf nehmen muss, um die Krisenkosten zu

kompensieren. Diesem Pensionsraub stellt sich die SPÖ entschlossen entgegen.

Angehenden Pensionist*innen wird die Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt, weil

sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflationsabgeltung erhalten, sondern wie von

Türkis-Grün beschlossen, lediglich eine aliquote Pensionserhöhung – abhängig vom Monat

des Pensionsantritts. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine

Pensionsanpassung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich

bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung einen Verlust von 420 Euro, wobei

sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige

Pensionsleistung weiter vermindert. Daher ist es erforderlich, dass die erste

Pensionsanpassung nicht aliquotiert wird.

Es ist unfair und ungerecht, dass bei Durchschnittspensionen (Median) von 1.863 Euro (bzw.

957 Euro bei Frauen) pro Monat Menschen, die 45 Arbeitsjahre haben, mit Abschlägen von

bis zu 5.000 Euro pro Jahr bestraft werden. Das trifft die Menschen, die maßgeblich zum

Wohlstand unseres Landes beigetragen haben, die unser Land am Laufen gehalten haben,

die diese Krise gemeistert haben und meistern. Die abschlagsfreie Pension nach 45

Arbeitsjahren muss daher erhalten bleiben, auf alle Berufsgruppen ausgedehnt und Präsenzund

Zivildienst müssen angerechnet werden.

Der von Türkis-Grün beschlossene „Frühstarterbonus“ ist kein Ersatz für die abschlagsfreie

Pension nach 45 Jahren: Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto

im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und

20. Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht

angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen

Bonus. Ebenfalls fallen jene Personen raus, die eine weiterführende Schule besucht haben.

Der „Frühstarterbonus“ muss daher sinnvoll angepasst werden.

1809/A(E) XXVII. GP – Entschließungsantrag (elektr. übermittelte Version) 1 von 2

www.parlament.gv.at

Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Es gibt immer mehr Frauen, die trotz ihres enormen Einsatzes und ihrer Leistungen in der

Pension in Armut leben müssen. Die durchschnittliche Frauenpension liegt bei nur 957 Euro

im Monat (Median). Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer.

Dieses Unrecht ist nicht mit einem anderen Unrecht – dem Abschaffen der abschlagsfreien

Pension – zu rechtfertigen. Stattdessen brauchen Frauen bessere Bezahlung und eine

bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Kindererziehungszeiten sollen für Pensionsansprüche besser angerechnet werden (statt 110

Euro künftig 160 Euro pro Monat) und für Frauen, die schon jetzt in Pension sind und

Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat

pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.

Pflege ist eine enorme Leistung für unsere Gesellschaft und sie ist Schwerstarbeit –

körperlich und psychisch. Es ist höchste Zeit, diesen wichtigen Einsatz für unsere

Gemeinschaft endlich anzuerkennen und Pflegekräfte zu entlasten. Denn viele können diese

schwere Arbeit nicht bis zum Alter von 65 leisten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege

und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, jedenfalls jedoch

bis spätestens 30. November 2021 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein

Pensionspaket für sichere und faire Pensionen umgesetzt wird.

Insbesondere soll dieses Paket enthalten:

􀁸 Volle erste Pensionsanpassung – Rücknahme der Aliquotierung

􀁸 Beibehaltung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren, Ausdehnung dieser

Pensionsart auf alle Berufsgruppen und Anrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten

􀁸 Anrechnung von Präsenz- und Zivildienstzeiten sowie Berücksichtigung von Schul- und

Studienzeiten für den Frühstarterbonus

􀁸 Bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Einführung einer „Extra-

Pension“ von 50 Euro pro Monat für Personen, die bereits in Pension sind und

Kindererziehungszeiten aufweisen

􀁸 Verbesserungen für die Pflege- und Gesundheitsberufe bei der Schwerarbeitspension.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

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